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Die quadratische Verpackung ist das Erkennungsmerkmal von Ritter Sport. Schon seit Jahrzehnten wirbt die Marke mit dem bekannten Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut“ für seine Schokoladentafeln. In den 1990er-Jahren hat sich die Alfred Ritter GmbH & Co. KG in Waldenbuch bei Stuttgart die charakteristische Verpackung als Marke schützen lassen. Der Konsumgüterkonzern und Milka-Hersteller Mondelez (vormals Kraft Foods) wollte seit zehn Jahren die Löschung dieser Marke erreichen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, dass die quadratische Form exklusiv den Schokoladen von Ritter Sport vorbehalten bleibt und damit eine entsprechende Klage von Mondelez abgewiesen. Der erste Senat bestätigte damit in letzter Instanz, dass die quadratische Form von Ritter Sport weiterhin als Marke geschützt bleiben darf. Wäre der Markenschutz gefallen, hätten auch andere Hersteller ihre Schokolade in quadratischer Form verkaufen dürfen. Nach langen juristischen Streitigkeiten vor dem Marken- und Patentamt sowie Gerichten ist Milka damit endgültig mit seinem Ansinnen gescheitert, das Monopol des Wettbewerbers hinsichtlich der unverwechselbaren Verpackungsform zu kippen (Az.: I ZB 42/19 u.a.) Im Jahr 2017 hatte der Bundesgerichtshof schon einmal entschieden, dass Ritter die Marke behalten dürfe; zum selben Ergebnis kam 2018 ein Urteil des Bundespatentgerichts. Dieses Urteil wollte Milka nicht akzeptieren. Als Marke eingetragen ist eine Art Blanko-Verpackung: neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Experten sprechen hier von einer dreidimensionalen Marke oder Formmarke. In der nun entschiedenen Runde des Rechtsstreits vor dem BGH hing nun alles an der Frage, ob ausschließlich die Form „der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“, was ein absolutes Ausschlusskriterium für den Markenschutz dargestellt hätte. Die Regelung soll verhindern, dass sich Unternehmen ein Monopol an einem Design sichern können, dessen Nutzung auch für die Konkurrenz wichtig wäre. Die Bundesrichter entschieden nun, dass dies bei Ritter Sport nicht der Fall ist.

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