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EU-Agentur für Kreativwirtschaft siedelt ihren Hauptstandort in Nordrhein-Westfalen an.
© European Institute of Innovation & Technology

Das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) wird seinen Hauptstandort für seine neue „Innovationsgemeinschaft für Kultur und Kreativwirtschaft“, kurz „EIT Culture & Creativity“, in Nordrhein-Westfalen ansiedeln. Vom kommenden Jahr an sollen von Köln aus unterschiedliche Partner zusammengebracht werden, um kreative Denkansätze und Innovationen der Branche europaweit zu fördern. Mit rund 39 Milliarden Euro Umsatz von rund 46.000 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft steht Nordrhein-Westfalen auf Platz Eins im Bundesvergleich. Damit bietet es den idealen Standort für Europas größte Fördereinrichtung für den Kreativsektor.

Die Sache klingt ambitioniert: Von Köln aus aufgebaut werden soll gemeinsam mit regionalen Zentren und Büros in Barcelona, Amsterdam, Helsinki, Košice, Wien und Bologna ein interdisziplinäres und branchenübergreifendes Innovationsnetzwerk. So will das EIT Culture & Creativity in den nächsten Jahren etwa rund 30 neue Studiengänge und 200 berufliche Weiterbildungsangebote einrichten sowie gezielt rund 1.000 Gründer*innen und Start-ups fördern. Darüber hinaus sollen Kreativunternehmen bei der digitalen und grünen Transformation unterstützt werden. Ebenfalls auf der Agenda steht der Ausbau von Investments in die Kultur und Kreativwirtschaft in Europa von aktuell geschätzten 30 auf mehr als 50 Mrd. Euro jährlich. „Dass das EIT Culture & Creativity sich mit seinem Kölner Hauptsitz in NRW ansiedelt, unterstreicht die Bedeutung des Landes als Standort und Bewegungsraum für kreative Köpfe und Unternehmen“, so Lars Terlinden, Projektleiter von Creative.NRW. „Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und sind sicher, dass sich viele spannende Dinge entwickeln werden, die der ganzen Branche einen kräftigen Schub verleihen und auch das Land voranbringen“, ergänzt Creative.NRW-Projektleiterin Ines Rainer.

Erste Förderprogramme werden im Laufe des Jahres 2023 veröffentlicht. Antragsberechtigt sind Akteur*innen der Kultur und Kreativwirtschaft in ganz Europa – von einzelnen Unternehmer*innen und Künstler*innen über Universitäten, Forschungseinrichtungen und Kulturinstitutionen bis hin zu global tätigen Firmen.


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