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Foto: Xavi Cabrera, unsplash.com

Mit Einnahmen von rund 5,9 Milliarden Euro war Lego im Jahr 2020 der umsatzstärkste Spielwarenhersteller der Welt. Gleichwohl sieht sich der Konzern durch Konkurrenten unter Druck, die ebenfalls Sets mit Klemmbausteinen anbieten. Der Patentschutz für den Lego-Stein ist ausgelaufen; 2010 hat der EuGH entschieden, dass die Steine nicht als Marke geschützt werden können. Über das Markenrecht lässt sich zwar verhindern, dass Rivalen „Lego“ auf die Noppen der Bausteine prägen, aber nicht, dass preisgünstigere Sets aus frei kombinierbaren Steinen auf den Markt kommen.

Nun hat Lego vor Gericht einen Erfolg errungen, der Anbietern günstigerer Alternativen das Geschäft erschweren könnte. In einem Urteil hat das (dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnete) Europäische Gericht (EuG) entschieden, dass das Design der Plastik-Bausteine schutzwürdig ist. Damit kassiert es eine Entscheidung von 2019 des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), das den Schutz des Lego-Steins als Geschmacksmuster für nichtig erklärt hatte. Bei der Auseinandersetzung geht es darum, ob das Aussehen von Legosteinen vor allem technischer Natur ist, die Form der Bauklötzchen sich mithin allein durch ihre technische Funktion ergibt, also aus der Möglichkeit, sie zusammenstecken und wieder auseinandernehmen zu können. Bislang hatten Gerichte diese Frage bejaht und es anderen Unternehmen deshalb ermöglicht, ebenfalls Klemmbausteine herzustellen und zu verkaufen. Nach EU-Recht sind technische Lösungen nur für eine begrenzte Zeitspanne schutzfähig. Mit dieser Regelung sollen Monopole verhindert werden. Das aktuelle Urteil des EuG könnte nun dazu führen, dass andere Anbieter ihre Produkte aufgrund des schutzwürdigen Designs der Lego-Steine möglicherweise nicht mehr in der bisherigen Form herstellen können.

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