Die Honorarfrage ist für Kreative dauerhaft aktuell, zu Beginn des Berufslebens ebenso wie bei der Angebotskalkulation für neue Kunden. Seit vielen Jahren ist der Vergütungstarifvertrag Design dabei eine wertvolle Richtschnur. Bereits 1977 zum ersten Mal zwischen der AGD Allianz deutscher Designer und dem SDSt Selbstständige Designstudios e.V. ausgehandelt, präsentierten die Tarifpartner nun eine neue Fassung dieses Vertragswerks.
Was sind die zentralen Neuerungen? Vor allem deckt der Vergütungstarifvertrag Design jetzt auch strategische, konzeptionelle und operative Designtätigkeiten besser ab, wie etwa Designmanagement und Designberatung. Für solche Tätigkeiten sieht er einen erhöhten Mindeststundensatz von 120 Euro vor – im Unterschied zu mindestens 105 Euro für konzeptionelle und operative Leistungen. Außerdem wurde die Matrix zur Berechnung und Vergütung von Nutzungsrechten angepasst, um dem wachsenden Anteil digitaler Gestaltungsarbeit gerecht zu werden. Unsicherheiten über die Schöpfungshöhe von Leistungen und die damit gegebene Einräumung von Nutzungsrechten soll eine entsprechende, neu formulierte Klausel im Vertrag beseitigen.
Die Geschäftsführerin der AGD, Victoria Ringleb, ist jedenfalls zufrieden mit dem Erreichten: „Mit dem aktuellen VTV Design ist es uns gelungen, den Geltungsbereich der Tarifvereinbarung genauso auszuweiten wie die Designzone. Leistungen der Designberatung und des Designmanagements werden nun in Ergänzung zur Gestaltung von Designwerken ausdrücklich in den Vertrag mit aufgenommen. Das ist ein enormer Fortschritt und verbessert die Position der selbstständigen Designer:innen erheblich.“
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