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Der Name „Oktoberfest“ ist weltweit bekannt und nach Meinung des Deutschen Patent- und Markenamtes eine nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als Wort freihaltebedürftige, rein beschreibende Angabe. Nun hat die Stadt München als Ausrichter des Oktoberfestes seit 2016 beim EU-Markenamt EUIPO den Versuch unternommen, die Wortmarke „Oktoberfest“ auf europäischer Ebene eintragen zu lassen und damit nahezu alle wirtschaftlich verwertbaren Waren- und Dienstleistungssegmente für den Namen „Oktoberfest“ europaweit zu monopolisieren. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ist die Stadt nun einen entscheidenden Schritt vorangekommen, sich den Begriff „Oktoberfest“ als Marke schützen zu lassen.

Wie erst jetzt bekannt geworden sei, habe das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum bereits Ende August der Stadt den Markenschutz für zahlreiche wichtige Kategorien zugebilligt. Er gilt damit jetzt unter anderem auch für eine ganze Reihe von lizenzfähigen Souvenir-Objekten wie Gläser, Spielzeug oder Kleidungsstücke. Bis vor Kurzem hatte das Amt diesen Schutz noch abgelehnt, weil die Marke „Oktoberfest“ zu allgemein sei. Dem Einspruch seitens der Stadt hat die Europabehörde nun in wesentlichen Teilen stattgegeben. Zwar soll es weiterhin nicht möglich sein, Oktoberfeste in anderen Städten zu verbieten oder einen Markenschutz für Bier, andere Getränke und Lebensmittel einzuführen. Dafür genehmigte die Behörde den Schutz für vielerlei Accessoires und Textilwaren bis hin zu Seife und eine Reihe von Dienstleistungen.

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