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Positionspapier zum Einsatz von KI
Positionspapier zum Einsatz von KI

Kreativität wird als Wirtschaftsfaktor immer wichtiger: Mit seinen elf Teilmärkten und 1,8 Millionen Erwerbstätigen – darunter 30 % Soloselbstständige – erwirtschaftete die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) im Jahr 2021 in Deutschland eine Bruttowertschöpfung von rund 95 Milliarden Euro; sie rangiert damit an zweithöchster Stelle aller Branchen. Zudem wirken Innovationskraft und Problemlösungskompetenz der KKW in andere Branchen hinein, wodurch sie einen wertvollen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesamtwirtschaft leistet. Unter dem Titel „KI aber fair“ haben 15 Organisationen der deutschen Kunst- und Kreativschaffenden ein Positionspapier zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht. Darin fordern die Verbände aus den Bereichen Text, Lektorat, Journalismus, Grafik, Illustration, Fotografie und Kunst, ihre kreativen Werke besser vor unbefugter Nutzung zu schützen, das Urheberrecht zu stärken und Vergütungen für die Nutzung ihrer Werke

KI-Systeme wie Chat GPT (Text), Stable Diffusion (Bilder), AIVA AI (Musik) u. a. ermöglichten es, kreative Leistungen, die bisher nur von hochqualifizierten Fachkräften erbracht werden können, als Massenware herzustellen. Ohne geeignetes Trainingsmaterial könnten KI-Systeme aber weder Texte noch Bilder noch Musik produzieren; die Qualität des Trainingsmaterials hat direkten Einfluss auf die Qualität der Ergebnisse. Um KI-Systeme mit den notwendigen Daten zu versorgen, nutzten die Entwickler die Werke von Kreativschaffenden – „ungefragt, ohne Einverständnis und ohne Vergütung“. Auch werde den Kreativschaffenden eine finanzielle Beteiligung an der Verwertung der auf Grundlage des Materials erstellten KI-Ergebnisse vorenthalten. Angesichts rasant fortschreitender KI-Technologien, so heißt es, seien „die folgenden Schritte und Forderungen im Interesse von Kreativschaffenden existenziell“:

  • Die Werke und Leistungen von Kreativschaffenden müssen auch im digitalen Raum zu geschützt werden. Die technische Möglichkeit, Werke per Text- und Datamining auslesen zu können, darf nicht jegliche Nutzung legitimieren.
  • Die Vergütung von Werknutzungen ist die wirtschaftliche Grundlage, auf der Kreative arbeiten. Wenn KI-Systeme mit ihrem Betrieb eindeutig wirtschaftliche Interessen verfolgen, muss der damit verbundenen Werknutzung zu kommerziellen Zwecken eine Vergütung gegenüberstehen.
  • Die Neuartigkeit der Technologie offenbart Rechtsunsicherheit zu Lasten des Schutzes von Kreativschaffenden. Der Gesetzgeber wird deshalb aufgefordert, die entsprechenden Rechtsgrundlagen hinsichtlich des Urheberrechts und des Datenschutzes zu schaffen.
  • Der deutsche Ethikrat mahnt: „KI darf den Menschen nicht ersetzen”. Eine essenzielle Voraussetzung dafür sei der Erhalt des Schutzes der persönlichen geistigen Schöpfungen von Urheber*innen. Die Unterzeichner*innen erwarten von politischen Entscheidungsträgern, dass sie sich für die rund 1,8 Millionen Erwerbstätigen der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft einsetzen.

Gefordert werden transparente Trainingsdaten als Zugangsvoraussetzung für KI-Anbieter; von KI generierte Medien müssten entsprechend gekennzeichnet werden, damit für Nutzende schnell und eindeutig erkennbar sei, ob ein Text, ein Bild, ein Musikstück oder Video von Menschen erstellt und geprüft oder durch KI generiert wurde. Auch gelte es, die Öffentlichkeit besser vor gefälschten Nachrichten oder Videos zu schützen. „Wir appellieren“, so die Unterzeichner*innen des Papiers, „an die Verantwortlichen in Politik, Institutionen, Verbänden und an den Gesetzgeber, alles dafür zu tun, die Leistungsfähigkeit der Kreativen und Kulturschaffenden zu erhalten und zu stärken“.


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