Der in Goldfolie gehüllte und mit einem Glöckchen an rotem Band versehene Osterhase ist weithin bekannt. Mit einem Marktanteil von 40% (2017) ist der Lindt-„Goldhase“ der mit Abstand meistverkaufte Schokoladen-Osterhase in Deutschland. In den vergangenen 30 Jahren seien mehr als 500 Millionen davon verkauft worden. Darf ein andere Hersteller seine Hasen auch in Goldfolie hüllen oder nicht? In einem Urteil vom 29. Juli 2021 (I ZR 139/20) hat der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nun entschieden, dass der Goldton des „Lindt-Goldhasen“,der seit dem Jahr 1952 in Deutschland in goldener Folie und seit 1994 im aktuellen Goldton angeboten wird, Markenschutz genießt. Der Schweizer Hersteller Lindt & Sprüngli habe nachgewiesen, dass weit mehr als die erforderlichen 50% der potenziellen Käuferinnen und Käufer das Gold mit Lindt verbänden; in Umfragen des Unternehmens seien es sogar 70% gewesen. Damit habe sich die Farbe als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt.
Dass Lindt das Gold nicht als Hausfarbe für alle seine Produkte verwendet, spielt nach diesem Urteil keine Rolle; auch nicht, dass der Hase noch an anderen charakteristischen Merkmalen wie dem roten Halsband mit Glöckchen zu erkennen ist. Maßgeblich ist, ob es bei anderen goldenen Schokoladenosterhasen zu einer Verwechslung kommen kann. Dies hängt neben dem Goldton noch von weiteren Kennzeichen ab. Deshalb ist mit dem Urteil des BGH noch nicht entschieden, dass der verklagte Konkurrent, die schwäbische Confiserie Heilemann, nicht ebenfalls einen Schokohasen in Goldfolie vertreiben darf. Heilemann hatte rund um Ostern 2018 ebenfalls einen sitzenden Schokoladenhasen in einer goldfarbenen Folie verkauft.
Der Fall wurde vom BGH ans Oberlandesgericht München zurückverwiesen, das nun zu prüfen hat, ob Heilemann die Lindt-Marke tatsächlich verletzt, weil zwischen beiden Hasen Verwechslungsgefahr bestehe. Laut Süddeutscher Zeitung hat Lindt die Farbmarke „gold (Pantone Premium Metallics coated 10126 C)“ im Mai 2017 auch beim Deutschen Patent- und Markenamt für Schokohasen eintragen lassen. Die Confiserie Heilemann hat die Löschung beantragt, dieses Verfahren lag zuletzt beim Bundespatentgericht.
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