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Iglo hat in einem langjährigen Rechtsstreit über die Einzigartigkeit der bekannten Werbefigur Käpt’n Iglo die zweite Niederlage vor Gericht erlitten.
© 2022 Appel Feinkost GmbH & Co. KG

Iglo hat in einem langjährigen Rechtsstreit über die Einzigartigkeit der bekannten Werbefigur Käpt’n Iglo die zweite Niederlage vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht München wies die Berufungsklage des Hamburger Fischstäbchenherstellers gegen eine ähnliche Werbefigur des Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost ab. Die Begründung steht noch aus. Das erste Urteil war im Dezember 2020 ergangen. Iglo hatte mit dem Argument geklagt, für die Verbraucherinnen und Verbraucher bestehe Verwechslungsgefahr, da Appel ebenfalls mit einem bärtigen Herrn vor maritimer Kulisse für seine Fischprodukte wirbt. Laut eines Berichts (dpa/wuv) habe der vorsitzende Richter Andreas Müller in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass er die Verwechslungsgefahr für sehr gering hält: „Nach unserer vorläufigen Auffassung scheidet eine Täuschung über die betriebliche Herkunft aus.“ Auch wenn Verbraucher das Appel-Logo nicht sehen könnten, wenn sie die Reklame auf dem kleinen Display ihres Mobiltelefons betrachteten, wäre das nach Einschätzung des Gerichts kein Schaden für Iglo: „Der Verkauf von Fischkonserven über Mobiltelefone dürfte ein völlig unüblicher Vertriebskanal sein“, so der Richter.

Käpt‘n Iglo ist in Deutschland seit 1985 als Reklamefigur bekannt; als Captain Birdseye in Großbritannien bereits seit 1966. Dabei hat die Werbefigur über die Jahre viele Verwandlungen durchgemacht, weshalb es dem Gericht unklar gewesen sei, welchen der zahlreichen Käpt‘ns die Konkurrenz verletzt haben soll. Der Käpt’n, so die Iglo vertretende Kanzlei, weise drei „Kernmerkmale“ auf: Er sei ein weißgrau-bärtiger Mann mittleren Alters und europäischen Aussehens, der einen blauen Anzug mit weißem Rollkragenpullover und eine blaue Seemannsmütze trägt. Die konkurrierende Figur von Appel trägt ebenfalls Bart und Mütze, posiert aber an der Küste. Laut Appel stellt sie keinen Seemann dar, da sie einen „eleganten Dreiteiler“ und keine Seemannskleidung trägt. „Die Person scheint sich eher in ihrer Freizeit am Strand aufzuhalten“, stellte der Vorsitzende fest. Die von Iglo beauftragte Anwältin habe auf eine Online-Umfrage verwiesen, derzufolge der distinguierte Herr der Appel-Werbung in seinem Dreiteiler tatsächlich von vielen Verbrauchern falsch identifiziert werde: „Es wird in dieser Figur immer und allein der Käpt‘n Iglo gesehen. Das ist eben dieser bärtige Mann, den man kennt aus dem Fernsehen und der Werbung.“

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