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BVG-Sitzmuster
© BVG/Oliver Lang

In Berlin wird das aus unregelmäßigen Flecken in Rot, Dunkel- und Hellblau, Schwarz und Weiß bestehende Design der Sitzbezüge der Berliner Verkehrsbetriebe liebevoll „Würmchenmuster“ genannt. In der Art eines Camouflage-Musters sollte es laut seines Urhebers Prof. Herbert Lindinger „die von Vandalen so beliebten und schwer entfernbaren ‚Malereien‘ mit Filzstiften weniger auffällig erscheinen lassen“. Entworfen hat Lindinger das Tarnmuster einst für die S-Bahn, die zu West-Berliner Zeiten Teil der BVG war. Im Lauf der Jahre wurden die „Würmchen“ Kult und von dem Unternehmen auf Badelatschen, Handyhüllen, Halstüchern und Rucksäcken vermarktet. 2018 wurde sogar ein limitierter BVG/Adidas-Sneaker mit integrierter Jahreskarte für 180 Euro in der Tarnmusterbox angeboten. Bereits im Mai haben wir von einem Rechtsstreit zwischen dem Urheber des „Urban Jungle“, wie das Muster der Sitzbezüge offiziell heißt, und der BVG berichtet.

Lindinger hatte vor dem Hamburger Landgericht auf die Einhaltung seines Urheberrechts geklagt, da die BVG sein Design auch für diverse Merchandising-Produkte verwendete. Jetzt hat das Gericht eine Entscheidung zu seinen Gunsten gefällt und dem Landesunternehmen die Nutzung des Wimmelmusters von wenigen Ausnahmen abgesehen verboten.

Sitze mit dem Muster müssen keine herausgerissen werden; in einzelnen BVG-Verkehrsmitteln kann der Wechsel des Musters durchaus noch lange dauern. Die Sitze neuer Fahrzeuge erhalten schon seit einigen Jahren ein anderes Design. Das Unternehmen darf das Lindingers Muster nun aber nicht mehr auf Fahrkarten und Autos verwenden und auch keine entsprechende Merchandising-Artikel mehr verkaufen. Daneben, so das Landgericht, müsse die BVG dem Kläger Auskunft über den Umfang solcher Nutzungen, über daraus erzielte Umsätze und Gewinne seit Ende 2018 erteilen. Es bestehe ein Schadensersatzanspruch und ein Anspruch des Klägers auf Herausgabe der betroffenen Waren, damit diese vernichtet werden können. Die BVG will prüfen, ob sich ein Gang in die nächste Instanz lohnt.

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